Hamburg, Winterhude. Mai, 2025. Seit 2018 (da stand der Bunker noch, festgemauert in den Erden) macht die Bunker-Abriss-Baustelle – bzw. jahrelange Nicht-Baustelle – Ärger: Lärm, Staub, Dreck, Erschütterungen, Baugefährdungen anliegender Wohnhäuser… Und dann auch mal zwei Jahre gar nix! Bei trotzdem abgesperrter Straße. Ohne jede Perspektive auf ein Wie-weiter!

 

Als essenzielle Elemente der Architektur könnten doch gerade Perspektiven helfen, ein klares Bild von faktischer Tiefe, tatsächlich entstehenden Wohnraums oder schierer Profit-Orientiertheit aufzuzeigen.

 

Kuhnsweg-Bunker – da geht was!

Wie uns ein offensichtlich gut situierter Bauherr eindrucksvoll beweist. Am Beispiel des mal eben abgerissenen Kuhnswegbunkers mitten in einem Wohngebiet im Zentrum von Hamburg, Winterhude.

 

Hamburg Elbtower. Winterhude toppt mit Kuhnsweg-Towers!

Denn was Benko qua „Kurzem Olaf“ vormacht, kann auch manch anderen unbekümmerten Spekulanten beflügeln. Und wenn’s schief geht? Dann übernimmt der soziale Steuerzahler wie stets gern die Zeche.

Auf den real existierenden Sozial-Wohnungsbau in Hamburg Winterhude 2025 – hier ein kleiner Rückblick: Nach Jahren des Unmuts und statischer Sicherheitsbedenken seitens betroffener Anwohner rund um den Kuhnsweg, wo 1942 der Bunker Wand an Wand innerhalb eines Jugenstil-Karrees von 1904 gebaut wurde.

Der moorige Untergrund in Alsternähe allein gewährleistet nicht genügend Bodenstabilität. Daher wurde damals auch in Winterhude auf stützenden Eichenpfählen gebaut. Grundsätzlich sind solche Holzpfähle jahrhundertelang haltbar. Wenn die Pfähle unter Wasser bleiben! – und kein Sauerstoff rankommt. Luft ist hier die größte Gefahr um die Struktur der Holzpfähle zu zersetzen – und die nachhaltige Standhaftigkeit darauf gebauter Gebäude zu gefährden.

Das Risiko einer horizontalen Gebäude-Verschiebung durch den Abriss eines stabilisierenden Gebäude-Elements, wie jenem fünfstöckigen Weltkriegs-Bunker im Kuhnsweg, ist durchaus gegeben. Wie mir seinerzeit befreundete Architekten erklärten.

Man sollte meinen, dass solch architektonische Gegebenheiten auch in der Baubehörde bekannt sein sollten. In einem Letter of Intent wurde daher mit Bürgern und Bauherrn „nur“ ein Teilabriss des Bunkers vereinbart. Ein Abriss, der über die Jahre Nerven, Gesundheit und den Glauben an die Grundordnung unseres Seins strapaziert.

 

Hamburg Kuhnsweg 9 – die glorreichen fünf Funktionsfreien. Bunker-Restpfeiler

Wobei sich „Teilabriss“ nur auf fünf verbliebene Alibi-Säulen bezieht. Ansonsten wurde der ca. 30 Meter breite, 24 Meter hohe und 25 Meter tiefe gesamte Bunker-Koloss 2022 komplett platt gemacht. Entgegen der Vereinbarung mit zu Recht besorgten Bürgern.

Monatelang kam es dabei zu unzumutbaren Lärmbelästigungen, massiven Verschmutzungen der Umgebung durch Staub, Dreck, Bunkertrümmer. Erschütterungen und Vibrationen erstreckten sich über das gesamte Karree. Selber musste ich wegen des Infernos mindestens drei Monate auf die Nutzung meiner Winterhuder Wohnung verzichten.

 

Hamburg. Berlin. Staatsaffäre „Kuhnsweg-Bunker“ schlägt Wellen bis Barcelona.

Sorgen um die Zerstörung von Winterhuder Wohn-Kultur und -Eigentum verfolgten die Betroffenen des Kuhnsweg-Bunker-Debakels bis weit über Hamburg hinaus. Unerklärliche Fragen trugen ihr übriges zur allgemeinen Kuhnsweg-Bunker-Verunsicherung bei:

Kam es von offizieller Stelle seitens zuständiger Behörden oder Ämter zu verlautbarten Einwänden oder Maßregelungen gegenüber dem Bauherrn – und seines Bruchs der ursprünglichen Vereinbarung mit den betroffenen, geschädigten Bürger? Nein!

Gab es außer einer lobpreisenden und schmeichelnden KW9-Webseite ein aussagekräftiges Informationsportal zu einer verbindlich konkreten Bauplanung? Nein!

War es nötig, von Amts- und Behördenseite oder dem Bauherrn wie bei derartigen Risiko-Projekten üblich, wo „Gefahr in Verzug“ quasi schon in der Luft liegt, Bestandsaufnahmen vom Bunker-Abriss betroffener Nachbar- und Anwohner-Immobilien zu machen? Nein!

Lag es nach vollzogenem Bunker-Abriss dann an einem Gerichtsbeschluss, dass die Baustelle wegen Baugefährdung noch bis vor Kurzem für ca. zwei Jahren still stand? Ja!!!

 

Heute, Stand: 04.05.2025, wird seit ein paar Tagen auf der Baustelle wieder gearbeitet. Schweres Geschütz ist aufgefahren. Zig Meter hohe Gerätschaften stehen bereit, das riesige Bunker-Beton-Fundament aufzubrechen. Damit man, wie ich von einem der Bauarbeiter erfahren durfte, zusätzlich eine zweistöckige Tiefgarage unter das seit 2018 geplante, dann wegen Baugefährdung gerichtlich eingestellte, öffentlich nicht ersichtliche Bauprojekt, gebaut werden kann.

 

Aha! Da muss sich die historisch prekäre Moorboden-Substanz samt der baugefährdenden Riesenlücke, die durch den Bunker-Abriss in der sechsgeschossigen Jugendstil-Häuserzeile entstanden ist, wie von Zauberhand in einen aktuell soliden, völlig unbedenklichen Baugrund gewandelt haben. Und das entgegen aller physikalischen Gesetzmäßigkeiten und hochrichterlichen Urteile. Unglaublich, aber wohl wahr.

Gut, dass meine Hausverwaltung alle in meiner Wohnung entstanden Risse in Wänden und Raumdecken Mini-Millimeter-genau mit Spezial-Meßgerät und -Kamera durch einen eigens bestellten Sachverständigen und Bauingenieur hat aufnehmen und protokollieren lassen. Und das nur wenige Tage bevor die weiteren Abbrucharbeiten des massiven Bunker-Unterbaus – nach gerichtlich angeordnetem Baustopp – wieder aufgenommenen wurden.

Wenn also in den kommenden Tagen, Wochen, Monaten der Bunker-Fundaments-Zertrümmerung in meiner Wohnung überproportionale Vergrößerungen der vertikalen und horizontalen Risse entstehen – oder weitere Mauerschäden festzustellen sind, dann sollte dem Zusammenhang von baugefährdenden Erschütterungen innerhalb eines Wohnblocks und daraus resultierenden Rissbildung in einem ansonsten perfekt dastehenden und auf weitere Nachhaltigkeit und Wohnsicherheit ausgerichteten Wohnhauses wohl nichts mehr entgegenstehen.

 

Nur zur Veranschaulichung. Bunker-Rest-Wand direkt an Anwohner-Balkon-Wand.

Leider entzieht sich der verantwortliche Bauherr offensichtlich jeglicher Verantwortlichkeit für die durch seine Bunker-Abrissarbeiten entstandenen, Gebäude-Schäden, -Wertminderungen und jahrelangen Anwohner-Belästigungen.

Als Kommunikations-Berater hätte ich besagtem Herrn empfohlen, sich schon im Vorfeld als erfahrener Bauunternehmer erkennen zu geben, der bei jenem mehr als waghalsigen Risiko-Projekt selbstverständlich auch für entstehende Schäden gerade steht. Zum Beispiel durch individuelle Schadens-Bestandsaufnahmen oder entsprechende Schadensregulierungs-Pauschalen. Um jahrelange Klagen mit den Geschädigten zu vermeiden, wäre das sicher im Sinne aller Beteiligten. Ambitionierte Anwälte natürlich ausgenommen.

 

Kuhnsweg-Bunker. Es wär‘ an der Zeit für klare Bauherren-Kommunikation!

Wie ich aus vertraulicher Quelle weiß, ist auch der Bauherr ein aufmerksamer Leser meine Beiträge zum Kuhnsweg-Bunker-Abriss. Da böte es sich doch an, wenn er sich in den Kommentaren mit einem adäquaten Regulierungs-Angebot äußern würde. Er kann aber auch gerne persönlich mit mir Kontakt aufnehmen.

Bis dahin werde ich die Auswirkungen des Kuhnsweg-Bunker-Abriss-Projekts weiterhin protokollieren und entsprechend kommunizieren.

Bleibt zu hoffen, dass es durch die wieder aufgenommenen Abriss-Maßnahmen nicht zu noch größeren Komplikationen im Karree kommt.

 

Wir bleiben zuversichtlich: Toi, toi, toi! Doch sollte man sich als integrer Bürger allerdings auch seiner Rechte bewusst sein. Und sich auf keinen Fall die Laune verderben lassen.

 

Sam Lazay

 

lebalcony – Perspektiven aus Winterhude bis darüber hinaus